Er wollte für seine verstorbene Frau einen schönen Grabstein setzen. Im Lapidarium eines Steinmetzes fand er ein schmuckes Exemplar aus dem Jugendstil. Dieser besondere Grabstein würde dem Andenken an seine Frau gerecht werden; entsprach er doch auch ihren Vorstellungen, die sie bei vergangenen Friedhofsgängen geäußert hatte. Also beauftragte er den Steinmetz, den alten Stein wieder herzurichten und mit einem neuen Epitaph zu vollenden. Der Grabstein wurde errichtet und die Familie fand, dass es eine traute Grabstätte geworden sei.
Indes verweigerte das Friedhofsamt seine Zustimmung zur Grabgestaltung, denn in diesem Sektor des Friedhofes durften keine antiken Grabsteine neu gesetzt werden. Er widersetzte sich dem Ansinnen des Amtes, den Grabstein zu entfernen. Doch letztlich musste er den Grabstein nach einem Rechtsstreit gegen einen neuen austauschen. Die Regeln der Friedshofssatzung kannte nun mal keine Ausnahme. Weiterlesen