Religionsfreiheit

Freiheit

Religionsfreiheit ist derzeit in vieler Munde. Doch was Religionsfreiheit sein soll, darüber gehen die Meinungen weit auseinander. Vielfach wird zur Bestätigung der eigenen Meinung über Religionsfreiheit auf das Grundgesetz abgehoben, ohne zu wissen, welcher Artikel die Art der Freiheit regelt. Nun, es ist der Artikel 4 des Grundgesetzes, der mit folgenden Absätzen etwas zur Religionsfreiheit sagt:

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Das heißt, man kann glauben an was man will, sei es das fliegende Spaghettimonster, die Deutsche Bank oder der liebe Gott der Swedenborgianer, die sich Neue Kirche nennen. Man kann ebenso an gar nichts glauben und ist dennoch durch den Art. 4 GG in seiner Weltanschauung geschützt, sofern es sich bei diesem Unglauben um ein echtes Bekenntnis handelt. Ob allerdings das Bekenntnis und das daraus zu folgernde sittliche Gebot zur Steuerfreiheit auch zur selben führt, mag ich bezweifeln, denn im Grunde ist unser GG längst keine Staatsverfassung mehr, sondern ein Katalog der Beliebigkeit, deren Gültigkeit von der aktuellen Opportunität unseres Staatsorakels, dem Bundesverfassungsgericht, interpretiert und determiniert wird. Daneben wirken unser Parlament der Bundestag sowie der Bundesrat als Gesetzgeber mehr oder minder unbeholfen mit. Das heißt, der Gesetzgeber ist auf das Wohlwollen der Verfassungshüter angewiesen, weswegen er auch versucht, dieselben per Wahl zu bestimmen; damit am Ende alles so läuft wie es sich das ominöse „man“ – also der heilige Geist jeder Verschwörungstheorie – so vorgestellt hatte.

Im Klartext bedeutet dies, das Grundgesetz gewährt neben der arbeitsrechtlichen Koalitionsfreiheit (Art. 9 GG) auch Koalitionsfreiheit in Sachen Religion. Gleichzeitig ist den Religionen nicht jede Freiheit erlaubt. Muslime und Mormonen dürfen hierzulande nicht der Vielweiberei frönen; Christen keine Hexen mehr verbrennen; Buddhisten keine Kinder als Mönche ordinieren; Muslime keine Homosexuellen hängen oder untreue Ehefrauen steinigen; Parsen ihre Toten nicht auf Hausdächern luftbestatten und tibetische Buddhisten ihre Toten nicht zerhacken und auf Wiesen den Geiern zum Fraß vorwerfen. Allerdings dürfen Juden und Muslime aus religiösen Gründen ihren Jungen unbeschadet das Genital verstümmeln; womit ich wieder bei der Ambivalenz von Moral und Regeln und dem ausgeprägten Irrsinn aller Gesellschaften in Gestalt von Kultus und Religion angekommen wäre.

Allerdings gilt die religiöse Koalitionsfreiheit in der Praxis auch nur bedingt, denn zur Eindämmung religiöser Konkurrenz gibt es die halbstaatlichen Sektenbeauftragten der Kirchen. Hier wird nicht nur vor Satanisten, die angeblich Jugendlichen ihre zarten Seelen abkaufen, gewarnt, sondern auch vor den Zeugen Jehovas, die während der Nazizeit noch als sogenannte Bibelforscher in Konzentrationslagern ermordet wurden. Ein ganz besonderer Teufel scheint zudem die Scientology Church zu beleben, die gar vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Glauben auf abseitigen Wegen ist demnach ein derartiger Irrweg, dass die verirrten Schäflein vom Nanny-Staat und den beiden Beliebigkeitskirchen wieder zusammengetrieben und zur Herde der Rechtgläubigen zurückgeführt werden müssen.

In diesem Sinne schließen sich auch rechtschaffene Firmen an und fordern von ihren Lieferanten Freibriefe, dass sie keinem falschen Glauben anhängen. So musste ich mich 2001 bei zwei Buchverträgen für den mvg-verlag, der zum Süddeutschen Verlagsimperium gehört, folgendermaßen erklären, dass ich kein Scientologe bin:

„Der Autor erklärt, dass er weder Sympathisant noch Anhänger des Gedankenguts von L. Ron Hubbard ist. Er verwendet dessen Inhalte und Methoden nicht. Er ist nicht weisungsgebunden an Anordnungen einer Organisation, die Hubbards Technologie verbreitet oder verwendet. Er wird keine Informationen aus der Geschäftsbeziehung an Dritte weitergeben. Er versichert, dass er nicht an Befragungen teilnehmen wird, in deren Verlauf im weitesten Sinne hypnoseähnliche Techniken eingesetzt werden. Bei einem Verstoß des Autors gegen die vorgenannten Erklärungen ist der Verlag zum Rücktritt vom Vertrag und zur Vernichtung aller in Druck befindlichen und aller bestehenden Exemplare auf Kosten des Autors berechtigt.“

Puh! Für die rechtgläubigen Bayern scheint der einstige Sciencefiction-Autor schon ein wahrer Gottseibeiuns gewesen zu sein.

Jedenfalls hat dieserart Haltung für mich nichts mit der vermeintlich gewährten Religionsfreiheit des Grundgesetzes zu tun. Andererseits ist die Religionsfreiheit auch die Keule, mit der alle religiösen Gruppierungen auf den Staat einhauen, um sich Sonderrechte auszubedingen. Besonders unverschämt sind dabei die beiden großen Kirchen, die unter anderem den Staat zu ihrem Steuereintreiber gemacht haben und auch die Banken zwingen, für sie Steuer einzutreiben. Einst war die Aufgabe des Steuereintreibers ein erkleckliches Privileg, heute, denke ich, werden die Banken für ihr Inkasso nicht entschädigt werden. So ändern sich die Zeiten in Zeiten angeblicher Aufklärung.

Religionsfreiheit ist ein Oxymoron

Allerdings habe ich diese Betrachtung zur Religionsfreiheit nur deswegen angestellt, um die Verdrehtheit der einen, der staatlichen Seite dieser scheinbaren Freiheit zu zeigen, die jedoch Religionen wie Gläubige meist dahingehend verwechseln, dass sie mit ihren hirnrissigen Forderungen unbeschränkter öffentlicher Glaubensbekundungen, wie Kreuze oder Kopftücher in Ämtern, Spitälern und Schulen, meinen, Flagge zeigen zu müssen. Ein Selbstdarstellungsdrang der allerdings jeder Religion immanent scheint; schließlich ist es seit Babylon der Eifer jeder Religion, sich als Partner der Mächtigen zu gerieren. Weshalb die Bischöfe auch heute noch mit ihren Mitren die Zaubermützen babylonischer Priester imitieren. – Man weiß eben, was Tradition wert ist.

Die andere Seite der Religionsfreiheit sieht dagegen bei weitem schrecklicher als jede staatliche Beschränkung aus, weshalb wir eigentlich jeden Tag Gott danken sollten, dass mit der Renaissance ein Zeitalter der Aufklärung begann, durch das in Europa die Macht der Kirchen in Frage gestellt und sukzessive gebrochen wurde. Ein Prozess, der heute – 500 Jahre später – noch immer nicht zu einem Ende gekommen ist. Wobei man in diesem Zusammenhang nicht vergessen sollte, dass der Irrsinn der Hexenverbrennung mit dem Beginn der Aufklärung seine Urstände fand.

Wohl gerade wegen der in diesem Zuge später erfolgten Säkularisation verteidigen die Kirchen ihre verbliebenen Privilegien mit Verve, wo immer sie zu erodieren drohen. Zum Beispiel ihren Ideologieschutz im Rahmen des eigens geschaffenen kirchlichen Arbeitsrechts, das ihnen unter anderem erlaubt, Mitarbeiter mit einem unmoralischen Lebenswandel entschädigungslos zu entlassen. Dies weist auf die eingefleischte Doppelmoral, oder besser gesagt spezielle Verlogenheit, als eine besondere Eigenschaft aller Religionen und Ideologien hin: nämlich einerseits Rechte zu beanspruchen, die man andererseits nicht gewährt, so zum Beispiel die Diskriminierung von Abtrünnigen, Kritikern und Ungehorsamen innerhalb der Institution. Kirchenkritischen Theologen wird der Lehrauftrag entzogen; Geschiedene sind exkommuniziert;  ebenso behindert man bis heute die weltliche Bestrafung von Kinderschändern in den eigenen Reihen.

Wobei sich hier die katholische Kirche insgesamt noch relativ zivil verhält. Anders ist es im Islam, wer hier die Glaubensgemeinschaft verlässt, indem er zum Beispiel konvertiert oder kritisiert, ist seines Lebens nicht mehr sicher.

Weltweit bekannt wurde diese Haltung, als Ayatollah Khomeini den Schriftsteller Salman Rushdie wegen Beleidigung des Propheten per Fatwa zum Tode verurteilte. Aktuell beträgt das Kopfgeld für seine Ermordung vier Millionen Dollar. Im Januar 2015 wurde diese religiöse Raserei grausame Wirklichkeit als fast die gesamte Redaktion der französischen Satirezeitschrift Charlie Hebdo von Islamisten ermordet wurde. Und während wir den islamisch motivierten Terror hierzulande beklagen, findet auf der anderen Seite der Welt in Birma, von unseren Medien kaum beachtet, ein Völkermord statt, bei dem den Dalai Lama verehrende Buddhisten – die religiöse Mehrheit des Landes – ihre muslimische Minorität, die Rohingya, massakrieren.

Religionen sind weder nach außen noch nach innen frei. Es gibt ebensowenig eine Religionsfreiheit der Religionen wie es eine Ideologiefreiheit der Ideologien gibt. Entweder man ist im System, denkt konform, oder man steht daneben und hegt andere Gedanken. Wobei Ideologien mit Abweichlern nicht minder mörderisch umgehen wie Religionen. Es ist letztlich nur eine Frage der Macht, die die Brutalität der Unterdrückung ausmacht. Wir kennen dies aus kleinen Sekten; je besser sie nach außen abgeschottet sind, desto drückender das innere Regiment gegenüber störrischen Mitgliedern. Physische, seelische und sexuelle Gewalt lassen sich unter dem Mantel des wahren Glaubens leicht verbergen, und das Mitglied der Gemeinschaft, das solche Gewalt öffentlich macht und gar anzeigt, ist ein Nestbeschmutzer, der die anderen Gläubigen nur noch enger zusammenrücken lässt. Skandale dieserart werden immer wieder bekannt, mal bei urchristlichen Kommunen, mal bei Satanisten, mal bei den Zeugen Jehovas, mal bei den Buddhisten. Es spielt keine Rolle, wie friedlich, wie human sich eine religiöse Gemeinschaft nach außen gibt, schließlich verkünden sie alle nur Frieden und die Erlösung der Menschheit; allerdings meist mit der kleinen Einschränkung, dass diese uns hienieden erst beschieden sein wird, sobald nur alle anderen ihrem Beispiel folgen würden. – Ja, so glaubte ich als Kind einmal, dass der Weltfriede eintreten würde, sobald alle Menschen rund um den Globus das Vaterunser beten würden. Wäre doch ein leichtes dachte ich und danach ist Schluss mit allem Krieg …

Aus der Freiheit ausbrechen

Religionen können ihrer Struktur nach nie frei sein. Denn wo eine Gottheit, wie immer sie auch fabuliert wird, herrscht und angebetet wird, ist es mit der Freiheit schon vorbei. Und wer nicht frei ist, kann auch keine Freiheit gewähren oder stiften. Er bleibt ein Anhänger und somit Abhängiger, und Unfreiheit ist das Wesen jeder Abhängigkeit. Gleichwohl erkühnen sich die Priester, Mullahs und Vorbeter immer wieder, die Freiheit zu verkünden, die der Mensch erlange, der ihnen und ihrer Gottheit nachfolgt, und erkennen darob nicht, dass sie hiermit nur die Freiheit im Gefängnis einer Ideologie skizzieren.

Freiheit gibt es indes nur dort wo Freiheit herrscht. Frei ist nur der Mensch, der sich selbst befreite. Das gelingt freilich nicht mit Hilfe einer Religion oder Ideologie, sondern nur, wenn man erkennt, dass man eben durch diese Geisteshaltung und ihre Versprechen geknebelt wird. Dazu muss man allerdings die geistigen Fesseln abstreifen und das Gefängnis der Religion verlassen. Erst wenn man nicht mehr durch den alten religiösen Zauber gebunden ist, wird der eigene Geist frei, beweglich und lebendig. Dann gibt es kein Schema mehr, das ihn einengt oder ihm vorgibt, wohin er seine Gedanken zu lenken hat.

Für einen solchen Geist gibt es keine Grenzen, keine Tabus, außer seiner eigenen Anhaftungen; lässt er auch diese fallen, wird er tatsächlich frei und die Welt erscheint ihm grenzenlos und das Unbegrenzte kann ihn berühren. Ein solcher Geist ist jedoch ein einsamer Geist, denn wirklich freie Geister gibt es auf dieser Welt nur wenige …

Wer jedoch annimmt, ein solch grenzenloser Geist wäre unmoralisch, der hat Freiheit nicht verstanden. Grenzenlose Freiheit ist Allverbundenheit, und wer sich dessen bewusst ist, erkennt sich in allem was Welt ist und wird darum niemals gegen sich handeln. Wer dennoch die Hand gegenüber einem anderen erhebt, erhebt sie gleichsam gegen sich und schlägt sich selbst.

Und wer sich fragt, wie Fallenlassen gelingt, dem sei gesagt: Es gelingt nicht! Wer sich geistig fallen lassen will, wird sich nur mit derselben Kraft binden, mit der er sich lösen will. Nur wer für sich erkennt, dass er sich nie fallen lassen kann und alles Bemühen dazu vergeblich ist, wird leicht und fällt …

Ein Kommentar zu “Religionsfreiheit

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